[freifunk-potsdam] Urteil Landgericht Hamburg vom 26.7.06 + Anmerkung Reto Mantz (Uni-Göttingen)
Hallo, hier ein superinteressantes Urteil mit Anmerkungen. Ich habe das grade von meiner Mutter bekommen, die sich rechtlich mit dem thema heute mal ansatzweise beschäftigt hat... naja is nur mal zum Lesen. Hannes PS.: vielleicht sollte man wirklich darüber nachdenken, das netz in irgendeiner art und weise zu schützen - sei es passwort oder sonstirgendwas! --> ich jedenfalls würde das an Melles stelle bevorzugen...
HF schrieb:
PS.: vielleicht sollte man wirklich darüber nachdenken, das netz in irgendeiner art und weise zu schützen - sei es passwort oder sonstirgendwas! --> ich jedenfalls würde das an Melles stelle bevorzugen...
Sinnlos. Eine Verschlüsselung über WPA oder WEP ist nutzlos, da man diese ja den Usern auf Grund des Zwecks des Freifunks öffentlich mitteilen müsste. Dadurch wird das Netz grade wieder frei zugänglich. Eine Zugangsbeschränkung auf Usergruppen, die sich per Passwort oder möglicherweise User-Kennung ist wohl auch nicht im Sinne des Netzes. Ausserdem loggt man Verkehrsdaten, welcher User sich wann und wie eingeklinkt hat sowieso nicht mit (hoffe ich jedenfalls;]), also wäre das erst recht nutzlose Schikane für die Nutzer. Meine Empfehlung: Nicht so heiss kochen. Berufung ist anhängig, und die Sache noch nicht durch. "Echten" Providern kann sowieso recht wenig passieren - ich denke, das Urteil sollte bloß allen DAUs eine Breitseite geben, dass die Ihre vom Provider mitgelieferten Router bitte mal konfigurieren und ihr Netz ordentlich zumachen sollen. Hinlänglich bekannter Ports zumachen ist sowieso immer sinnvoll. Und für den unwahrscheinlichen Fall, dass doch mal die Kollegen von der Polizei vor der Tür stehen einfach folgendes merken: Sofort den Finger heben, sagen "Ich bin Provider. Die Router loggen nichts mit. Beschlagnahme sinnlos. Verkehrsdatenüberwachung für die Zukunft aber problemlos möglich. Sofort Oberstaatsanwalt Schell in Cottbus anrufen und den dazu befragen." Tip vom Insider, im wahrsten Sinne ;) Ciao, Danny
Hi,
Sinnlos. Eine Verschlüsselung über WPA oder WEP ist nutzlos, da man diese ja den Usern auf Grund des Zwecks des Freifunks öffentlich mitteilen müsste. Dadurch wird das Netz grade wieder frei zugänglich.
Eine Zugangsbeschränkung auf Usergruppen, die sich per Passwort oder möglicherweise User-Kennung ist wohl auch nicht im Sinne des Netzes. [...] Sehe ich genau so. Das Netz ist und bleibt offen, es soll jedem so einfach wie möglich gemacht werden, am Freifunk teilzunehmen. Jede Hürde ist eine sinnlose Einschränkung für die Nutzer ohne rechtliche Garantie.
Das Problem beim Hamburger Urteil ist, dass sich die Leute dumm gestellt haben, also "ich wusste nicht, wie ich mein WLAN abdichten kann". Die Argumentation "Freifunk ist ein Provider" finde ich schlüssiger.
Tip vom Insider, im wahrsten Sinne ;) erzähl uns mehr ;)
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Thomas Mellenthin schrieb:
Das Problem beim Hamburger Urteil ist, dass sich die Leute dumm gestellt haben, also "ich wusste nicht, wie ich mein WLAN abdichten kann". Die Argumentation "Freifunk ist ein Provider" finde ich schlüssiger.
So sehe ich das auch, auch wenn der Kommentator zu dem Urteil, das HF mitgeschickt hatte, das wohl anders auslegt. Aber man wird trotzdem abwarten müssen. Problem an der Sache: Um die Sache mal auch in Bezug auf Provider höchstrichterlich geklärt zu haben, sollte das mal zum BGH. Dort wird es aber nur zugelassen, wenn "die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung" hat, was man als technisch zumeist unbeholfener Richter vielleicht gar nicht sieht. Man kann nur hoffen, dass die Richter am OLG/BGH schonmal was von Freifunk, Fon, etc. gehört haben und sich der Problematik bewusst sind.
Tip vom Insider, im wahrsten Sinne ;) erzähl uns mehr ;)
OStA Schell ist der Leiter der "Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Computer- und Datennetzkriminalität" in Cottbus, die zentral alle Datennetzgeschichten für das Land Brandenburg bearbeitet. Das heisst, er ist _der_ Mann, der auch in Potsdam Durchsuchungen, Beschlagnahmen, etc. in der Hand hat... und er ist zur Zeit mein Ausbilder :) Ein sehr netter Mann, der seinen Job in meinen Augen gut macht und sehr rechtsstaatliche Ideale hat. Und ich hab mich mit ihm natürlich mal über Freifunk und offene WLANs unterhalten, er sieht das natürlich so, dass wir als Provider agieren. Muss man halt nur sofort sagen, mit dem Hinweis, dass man nicht loggt - sonst lohnt sich ja die Beschlagnahme trotzdem ;) Ciao, Danny
Hi, Daniel Markus schrieb:
Thomas Mellenthin schrieb:
Das Problem beim Hamburger Urteil ist, dass sich die Leute dumm gestellt haben, also "ich wusste nicht, wie ich mein WLAN abdichten kann". Die Argumentation "Freifunk ist ein Provider" finde ich schlüssiger.
So sehe ich das auch, auch wenn der Kommentator zu dem Urteil, das HF mitgeschickt hatte, das wohl anders auslegt. Aber man wird trotzdem abwarten müssen.
Dafür plädiere ich übrigens auch. Die Anmerkung sollte nur darstellen, was man leider im Augenblick als den Stand der Rechtsprechung ansehen muss. Das LG Hamburg schießt allerdings häufig sehr scharf. Richtig ist, dass die Berufung anhängig ist und dort wird es dann richtig interessant. Man sollte sich einfach bewusst sein, was dieses Urteil für den Freifunk bedeuten kann. Und leider hilft der Hinweis darauf, dass nicht gespeichert wurde, zwar gegen die Beschlagnahme, aber eventuell nicht gegen Abmahnkosten... Trotzdem, meines Erachtens sollte die Berufung und auch der BGH die mit dem Rolex-Urteil angefangene Diskussion um die Störerhaftung beachten und für ACCESS-Provider (und darunter fallen die Freifunkler eindeutig) modifizieren bzw. klarstellen...
Man kann nur hoffen, dass die Richter am OLG/BGH schonmal was von Freifunk, Fon, etc. gehört haben und sich der Problematik bewusst sind.
Full ACK. Grüße Reto
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