Hi, ganz interessantes Urteil aus Köln, ein ISP ist scheinbar gegen FON vorgegangen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2009/6_U_223_08urteil20090605.html Kann man damit eine Angriffsmöglichkeit auf Freifunk ableiten? Ich denke nicht, so lange FF unentgeldlich bleibt. viele Grüße, // melle -- xmpp: melle@jabber.ccc.de passion: http://mellenthin.de F489 2C4F E8C2 9A15 DBCB mission: http://freifunk-potsdam.de 127C 81B6 FDC3 7C1A FF85 pubkey: http://mellenthin.de/key.txt
Hi, Thomas Mellenthin schrieb:
Kann man damit eine Angriffsmöglichkeit auf Freifunk ableiten? Ich denke nicht, so lange FF unentgeldlich bleibt.
ich denke nein, denn Zitat:
Kein privates WLAN-Sharing betroffen
Nicht betroffen ist von der Entscheidung privates „WLAN-Sharing”, etwa mit dem Nachbarn oder der WG. Und auch die Mitglieder von kommerziellen WLAN-Communities haben – zumindest nach diesem Urteil – nichts zu befürchten. Denn in beiden Fällen ist bereits das UWG, auf dessen Normen das vorliegende Urteil des OLG Köln basiert, nicht anwendbar. <<<< und Freifunk ist doch Nachbarschaftshilfe und nichts anderes. Gruß Bernd
viele Grüße,
// melle
Am Mittwoch 08 Juli 2009 schrieb Thomas Mellenthin:
Hi,
Hi auch...! :)
ganz interessantes Urteil aus Köln, ein ISP ist scheinbar gegen FON vorgegangen: [...]
Puhhhh... *blafasel*
Kann man damit eine Angriffsmöglichkeit auf Freifunk ableiten? Ich denke nicht, so lange FF unentgeldlich bleibt.
Ich denke, genau wie Bernd, dass das wichtigste an dem Urteil ist, dass es bei kommerziellen Geschichten wirkt. - Ergo sollte dem Freifunk da nix passieren. Noch ne Anlaufstelle für Informationen: http://blog.beck.de/2009/07/08/aus-fuer-wlan-sharing-olg-koeln-fon-urteil LG, der Kai -- Kai Sommer | Schopenhauerstraße 29 | 14467 Potsdam http://sokai.name | OpenPGP-Fingerprint 9B5D AAE8 3D0F 7BA9 2F9D 5E2E FA58 43BD 5599 4068
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