HF schrieb:
PS.: vielleicht sollte man wirklich darüber nachdenken, das netz in irgendeiner art und weise zu schützen - sei es passwort oder sonstirgendwas! --> ich jedenfalls würde das an Melles stelle bevorzugen...
Sinnlos. Eine Verschlüsselung über WPA oder WEP ist nutzlos, da man diese ja den Usern auf Grund des Zwecks des Freifunks öffentlich mitteilen müsste. Dadurch wird das Netz grade wieder frei zugänglich. Eine Zugangsbeschränkung auf Usergruppen, die sich per Passwort oder möglicherweise User-Kennung ist wohl auch nicht im Sinne des Netzes. Ausserdem loggt man Verkehrsdaten, welcher User sich wann und wie eingeklinkt hat sowieso nicht mit (hoffe ich jedenfalls;]), also wäre das erst recht nutzlose Schikane für die Nutzer. Meine Empfehlung: Nicht so heiss kochen. Berufung ist anhängig, und die Sache noch nicht durch. "Echten" Providern kann sowieso recht wenig passieren - ich denke, das Urteil sollte bloß allen DAUs eine Breitseite geben, dass die Ihre vom Provider mitgelieferten Router bitte mal konfigurieren und ihr Netz ordentlich zumachen sollen. Hinlänglich bekannter Ports zumachen ist sowieso immer sinnvoll. Und für den unwahrscheinlichen Fall, dass doch mal die Kollegen von der Polizei vor der Tür stehen einfach folgendes merken: Sofort den Finger heben, sagen "Ich bin Provider. Die Router loggen nichts mit. Beschlagnahme sinnlos. Verkehrsdatenüberwachung für die Zukunft aber problemlos möglich. Sofort Oberstaatsanwalt Schell in Cottbus anrufen und den dazu befragen." Tip vom Insider, im wahrsten Sinne ;) Ciao, Danny