15 Jun
2008
15 Jun
'08
6:16 p.m.
Aus gegebenen Anlass: Ein Verein kann nach §§ 51 ff. Abgabenordnung durch das Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig festgestellt werden, wenn er derartige Vereinsziele verfolgt. Gesetzestexte (rechtlich geltend) http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__51.html http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__52.html