Hallo zusammen,
und ja, richtig erinnert. Sollte, warum auch immer, die
Stadtverwaltung dem Anliegen nicht nachkommen, könnten wir auch
über die B90/Grüne-Fraktion eine entsprechende sogenannte Kleine
Anfrage stellen, oder auch einfach über 'nen kurzen persönlichen
Weg nachfragen. (Obwohl das aus meiner Sicht in dem Fall auch
keinen Unterschied darstellen sollte, ob nun Bürger- oder
Fraktionsanfrage.)
Aber haben wir doch erst mal Vertrauen in unsere Verwaltung und
warten die Antwort ab! 26.01. ist Fristende.
Beste Grüße
Robert
Am 15.01.2013 13:33, schrieb Torben Reichert:
Salut,
schwer zu sagen, die Behörden in Brandenburg gehen sehr
unterschiedlich mit AIG Anfragen um.
Wenn die Frist endet wird eine Erinnerung gesandt und Robert
hakt über die Grünen Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung
nochmal nach (wenn ich das richtig verstanden habe).
Ansonsten bleibt noch die Vermittlung durch die
Landesdatenschutzbeauftragte und Beauftragte für die
Informationsfreiheit. Diese "Schiedsstelle" hatte in einem
anderen Fall schon mal ganz gut reagiert, wenn auch das leider
nicht zur Beantwortung führt, aus Gründen von Lücken im AIG. Ob
es in diesem Fall zur gewünschten Antwort führt ist natürlich
fraglich. :)
Liebe Grüße,
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