Thomas Mellenthin schrieb:
Das Problem beim Hamburger Urteil ist, dass sich die Leute dumm gestellt haben, also "ich wusste nicht, wie ich mein WLAN abdichten kann". Die Argumentation "Freifunk ist ein Provider" finde ich schlüssiger.
So sehe ich das auch, auch wenn der Kommentator zu dem Urteil, das HF mitgeschickt hatte, das wohl anders auslegt. Aber man wird trotzdem abwarten müssen. Problem an der Sache: Um die Sache mal auch in Bezug auf Provider höchstrichterlich geklärt zu haben, sollte das mal zum BGH. Dort wird es aber nur zugelassen, wenn "die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung" hat, was man als technisch zumeist unbeholfener Richter vielleicht gar nicht sieht. Man kann nur hoffen, dass die Richter am OLG/BGH schonmal was von Freifunk, Fon, etc. gehört haben und sich der Problematik bewusst sind.
Tip vom Insider, im wahrsten Sinne ;) erzähl uns mehr ;)
OStA Schell ist der Leiter der "Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Computer- und Datennetzkriminalität" in Cottbus, die zentral alle Datennetzgeschichten für das Land Brandenburg bearbeitet. Das heisst, er ist _der_ Mann, der auch in Potsdam Durchsuchungen, Beschlagnahmen, etc. in der Hand hat... und er ist zur Zeit mein Ausbilder :) Ein sehr netter Mann, der seinen Job in meinen Augen gut macht und sehr rechtsstaatliche Ideale hat. Und ich hab mich mit ihm natürlich mal über Freifunk und offene WLANs unterhalten, er sieht das natürlich so, dass wir als Provider agieren. Muss man halt nur sofort sagen, mit dem Hinweis, dass man nicht loggt - sonst lohnt sich ja die Beschlagnahme trotzdem ;) Ciao, Danny