Hi, Daniel Markus schrieb:
Thomas Mellenthin schrieb:
Das Problem beim Hamburger Urteil ist, dass sich die Leute dumm gestellt haben, also "ich wusste nicht, wie ich mein WLAN abdichten kann". Die Argumentation "Freifunk ist ein Provider" finde ich schlüssiger.
So sehe ich das auch, auch wenn der Kommentator zu dem Urteil, das HF mitgeschickt hatte, das wohl anders auslegt. Aber man wird trotzdem abwarten müssen.
Dafür plädiere ich übrigens auch. Die Anmerkung sollte nur darstellen, was man leider im Augenblick als den Stand der Rechtsprechung ansehen muss. Das LG Hamburg schießt allerdings häufig sehr scharf. Richtig ist, dass die Berufung anhängig ist und dort wird es dann richtig interessant. Man sollte sich einfach bewusst sein, was dieses Urteil für den Freifunk bedeuten kann. Und leider hilft der Hinweis darauf, dass nicht gespeichert wurde, zwar gegen die Beschlagnahme, aber eventuell nicht gegen Abmahnkosten... Trotzdem, meines Erachtens sollte die Berufung und auch der BGH die mit dem Rolex-Urteil angefangene Diskussion um die Störerhaftung beachten und für ACCESS-Provider (und darunter fallen die Freifunkler eindeutig) modifizieren bzw. klarstellen...
Man kann nur hoffen, dass die Richter am OLG/BGH schonmal was von Freifunk, Fon, etc. gehört haben und sich der Problematik bewusst sind.
Full ACK. Grüße Reto