8 Jul
2009
8 Jul
'09
6:11 p.m.
Hi, Thomas Mellenthin schrieb:
Kann man damit eine Angriffsmöglichkeit auf Freifunk ableiten? Ich denke nicht, so lange FF unentgeldlich bleibt.
ich denke nein, denn Zitat:
Kein privates WLAN-Sharing betroffen
Nicht betroffen ist von der Entscheidung privates „WLAN-Sharing”, etwa mit dem Nachbarn oder der WG. Und auch die Mitglieder von kommerziellen WLAN-Communities haben – zumindest nach diesem Urteil – nichts zu befürchten. Denn in beiden Fällen ist bereits das UWG, auf dessen Normen das vorliegende Urteil des OLG Köln basiert, nicht anwendbar. <<<< und Freifunk ist doch Nachbarschaftshilfe und nichts anderes. Gruß Bernd
viele Grüße,
// melle