Hallo zusammen,
bitte entschuldigt vielmals, dass ich mich erst jetzt wieder zum
Thema melde.
Die/der eine oder andere kennt das vielleicht ja, wie das so mit dem
Aufschieben laufen kann:(
Jedenfalls gibt es - mittlerweile kurzfristig - was zu tun, um die
Anträge voranzubringen, d.h. deren Erfolgsaussichten zu verbessern.
Dazu möchte ich hierüber alle Interessierten herzlich einladen, um
ggf. daran teilzuhaben. Es geht dabei hauptsächlich um die Änderung
der Antragstexte, dessen Notwendigkeit ich im Anschluss gern
erläutern werde.
Ich muss die Änderungen bis spätestens 23.06. im Büro der SVV
(Stadtv.versammlung) einreichen und stehe bis dahin für persönliche
Treffen die nächsten Abende zeitlich recht flexibel zur Verfügung.
Also einerseits werde ich die geänderten Antragstexte die nächsten
Tage rumschicken (denke bis nächsten Donnerstag) , und wir könnten
uns dazu beim nächsten Freifunktreffen, am 22.07., abschließend
austauschen. Andererseits können wir uns gern über folgenden
Doodle-Link auch bereits vorher zur gemeinsamen Beratung verabreden:
http://www.doodle.com/k84dmq7bgac8vpd4
Zur Erläuterung der Notwendigkeit der Änderung möchte ich den
bisherigen Verlauf, seit Antragseinbringung in den Geschäftsgang der
SVV, ausführlicher darstellen:
(Ansonsten scrollt einfach ganz nach unten zum Fazit;)
Im Vorfeld hatten wir über ein Etherpad (welches ich mittlerweile
gelöscht habe) und beim Freifunktreffen Antragsforderungen und
Begründung besprochen. So wurden es ursprünglich zwei Anträge mit
der gleichen Begründung, die ich der Stadtfraktion vorgestellt hatte
und welche sie gern unterstützt und dafür auch eingebracht hat.
Da die gleiche Begründung für 2 Anträge formal nicht zulässig war,
musste der Fraktionsgeschäftsführer, kurzfristig vor der
Einbringung, eigenständig noch eine zweite Begründung für die
Zurverfügungstellung von Internetzugangskapazitäten verfassen. (alle
Texte siehe Links im Anschluss)
Am 18.04. wurden dann folgende zwei Anträge für die SVV-Sitzung am
02.05. von unserer Stadtfraktion eingebracht:
"Erlaubnisfreier WLAN-Router auf Gebäuden der Landeshauptstadt
Potsdam"
->
http://egov.potsdam.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=19306&options=4
(urspr. sollte es "Erlaubnis freier..." statt "Erlaubnisfreier"
heißen - war ein Missverständnis und muss nun auch geändert werden)
und "Zurverfügungstellung von Internetzugangskapazitäten der
Landeshauptstadt Potsdam für freie WLAN-Datennetze"
->
http://egov.potsdam.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=19309&options=4
Am 25.04. hatte sich der IT-Sicherheitsbeauftragte der Stadt dazu
gemeldet, um die Anträge aus Informationssicherheitssicht der Stadt
zu prüfen. Er hatte sich von mir aber nur lediglich die Inhalte der
Anträge bestätigen lassen, ob er das Anliegen auch richtig
verstanden hatte, was auch so war. Danach kam von ihm nichts mehr.
Am 24.04. wiederum hatte mir unser Fraktionsgeschäftsführer einen Kommentar mit rechtlichen Bedenken (PDF siehe Anhang) von Hr. Wegewitz,
Rechtsanwalt und Stadtverordneter für die SPD, weitergeleitet, aus dem sich folgender E-Mail-Wechsel ergeben hatte (chronologisch):
------- Original-Nachricht --------
Betreff: Ihre rechtliche Bedenken gegen die Anträge 12/SVV/0296 und 12/SVV/0299
Datum: Wed, 25 Apr 2012 19:40:05 +0200
Von: Robert Wolff <robert.wolff@gruene-potsdam.de>
An: <info@wegewitz.net>
Kopie (CC): <gruene-stadtfraktion@rathaus.potsdam.de>
Sehr geehrter Herr Wegewitz,
vielen Dank für Ihre rechtliche Stellungnahme.
Da ich persönlich an den Entwürfen der Anträge beteiligt war,
möchte ich Ihnen auch persönlich kurz darauf antworten:
Zu Antrag 0296:
Richtiger Betreff lautet: "Erlaubnis freier WLAN-Router auf Gebäuden der LHP"
(Leider gab es da ein Missverständnis, dass allerdings erst mit einem
Änderungsantrag im ersten Ausschuss behoben werden kann.)
Inhaltlich geht es darum, dass die Stadt Bürgerinitiativen, die freie
WLAN-Netze aufbauen, wie z.B. der Freifunk Potsdam e.V., grundsätzlich
die Erlaubnis gewährt werden solle, deren WLAN-Router auch
auf den Dächern von Gebäuden in Verantwortung der LHP
installieren/montieren zu dürfen. Für montierte Router sollte die Stadt dann
auch einen Stromanschluss zur Verfügung stellen sowie die
Stromkosten für deren Betrieb übernehmen. Das dies alles nur in
Absprache mit der Stadtverwaltung geschehen soll und letztendlich
gemeinsam ausgewählte Gebäudeobjekte betreffen wird, ist hoffentlich
selbstverständlich.
Also hierbei geht es lediglich um die grundsätzliche Erlaubnis der
Montage, inkl. Übernahme von Stromnebenkosten. Die LHP wäre in dem Fall
nicht Betreiber oder Anschlussinhaber von offenen WLAN-Zugängen.
Zu Antrag 0299:
(Auch hier gab es leider ein Missverständnis vor der Einstellung in den
Geschäftsgang. Die Begründung wird mit einem Änderungsantrag im ersten
Ausschuss spezifiziert werden.)
Inhaltlich geht es hierbei lediglich um einen Prüfauftrag! Die LHP möge prüfen,
wie (und unter welchen Voraussetzungen) dessen Internetzugänge ggf. in
freie WLAN-Netze von entsprechenden Bürgerinitiativen eingespeist
werden könnten. Mit dem Ergebnis des Prüfauftrags könnte dann politisch
weitergearbeitet werden, ggf. auch auf den entsprechenden Ebenen.
Ich hoffe, dass wir auch im Finanzausschuss die Möglichkeit haben werden,
gemeinsam über die Anträge zu beraten.
Erlauben Sie mir, dass ich Ihre rechtliche Stellungnahme sowie ggf.
unsere E-Mail-Kommunikation an die Freifunk-Potsdam-Mailingliste weiterleite?
Ich würde gern das Antragsverfahren möglichst transparent und nachvollziehbar halten,
damit es eine entsprechende Teilhabe von allen Interessierten ermöglichen
könnte?
Mit freundlichen Grüßen
Robert Wolff
-------- Original-Nachricht --------